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Datenschutz & AGB

Diese Erklärung gilt für die unter www.vitamin2.ch abrufbaren Internetseiten. Zu beachten bleibt, dass Verweise auf weitere Websites, für die abweichende Datenschutzregeln gelten können, möglich sind.

Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen:

VITAMIN 2 AG
Bogenstrasse 7a
9000 St. Gallen
info@vitamin2.ch
T +41 71 227 30 70

Im Zuge der Weiterentwicklung unserer Websites zur Verbesserung unserer Services, kann es vorkommen, dass Ergänzungen dieser Datenschutzerklärung erforderlich werden. In diesem Fall werden wir Sie vorab darüber informieren und allenfalls Ihre gesonderte Zustimmung einholen.

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Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB»)

Download Datenschutzrichtlinien
Datenschutzrichtlinien


VEREINBARUNG UND DIENSTLEISTUNGEN

A. Vereinbarung
Die VITAMIN 2 AG («VITAMIN 2») verpflichtet sich, die Dienstleistungen («Dienstleistungen») gemäss Offerte (gilt auch für Offerten mit anderer Bezeichnung, wie z.B. «Kostenvoranschlag») für den in der Offerte genannten Kunden zu erbringen. Dieses Dokument beschreibt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») für die Dienstleistungen und bildet zusammen mit der Offerte die Vereinbarung («Vereinbarung»). Die AGB gelten auch für alle früher oder später vereinbarten Dienstleistungen, die VITAMIN 2 für den Kunden erbringt, sofern nicht eine andere Version der AGB für jene Dienstleistungen vereinbart wurde oder wird. Im Falle von Widersprüchen zwischen der Offerte und AGB haben die Bestimmungen der Offerte Vorrang. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch nicht, wenn VITAMIN 2 auf diese hingewiesen wurde. Die Vereinbarung tritt mit stillschweigender oder ausdrücklicher Genehmigung der Offerte durch den Kunden in Kraft. Ist die Offerte nach fünfzehn Tagen noch nicht genehmigt, ist VITAMIN 2 nicht mehr an diese gebunden.

B. Mehrere Dienstleister
Der Kunde ist grundsätzlich frei, neben VITAMIN 2 auch andere Dienstleister mit Erbringung derselben oder ähnlicher Leistungen zu beauftragen. Wo eine parallele Tätigkeit mehrerer Dienstleister sich negativ auf das Ergebnis auswirken kann (bspw. bei komplexen Webseitenprojekten) nimmt er die allfälligen daraus entstehenden negativen Folgen, wie bspw. Zusatzkosten und verminderte Wirkung der Leistungen, in Kauf.

C. Subunternehmer
VITAMIN 2 kann für ihre Leistungserbringung unter Wahrung der Vertraulichkeit Subunternehmer beiziehen. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Obwohl VITAMIN 2 im Rahmen seiner Dienstleistungen allenfalls mit Drittanbietern, wie bspw. Fotografen, Textern, etc. oder auch digitalen Anbietern wie bspw. Facebook, Google, etc. zusammenarbeitet («Unterstützende Drittanbieter»), handelt es sich dabei nicht um Subunternehmer von VITAMIN 2. VITAMIN 2 unterstützt in diesem Bereich lediglich ihre Kunden in der Bedienung der von unterstützten Drittanbietern angebotenen Werkzeuge.

D. Gewährleistung
VITAMIN 2 erbringt ihre Dienstleistungen gewissenhaft und nach Branchenusanz. Alle weitergehenden Gewährleistungen werden ausdrücklich wegbedungen. Insbesondere kann VITAMIN 2 keine Gewähr dafür leisten, dass getroffene Massnahmen bei Unterstützenden Drittanbietern die gewünschten Wirkungen nach sich ziehen.

PFLICHTEN DES KUNDEN

A. Vergütung
Der Kunde verpflichtet sich, VITAMIN 2 für ihre Dienstleistungen die in der Offerte vereinbarte Vergütung zu bezahlen («Rechnung» oder «Vergütung»). Wenn weitere Leistungen als ursprünglich offeriert abgerufen werden, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt (sofern im Einzelfall nicht eine höhere Entschädigung vereinbart ist). Bei mehr als 10% Abweichung gegenüber der Offerte nimmt VITAMIN 2 vor der Rechnungsstellung Rücksprache mit dem Kunden.

B. Drittkosten
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Kosten, welche für Leistungen Dritter anfallen («Drittkosten»), jeweils umgehend zu bezahlen. VITAMIN 2 entbindet sich hiermit für jeglichen Schaden, der ihr durch Nichtbezahlung von Drittkosten entstehen könnte. VITAMIN 2 behält sich vor, Rechnungen für Drittkosten direkt dem Kunden zur Begleichung weiterzuleiten.

C. Rechnungsstellung, Zahlung, Steuern
Bei Neukunden löst VITAMIN 2 eine erste Akontorechnung von 1/3 des Gesamtbetrages zum Start des Projektes aus. Drittkosten werden sobald diese von VITAMIN 2 kontrolliert wurden, sofort dem Kunden zur direkten Begleichung weitergeleitet. Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Bleibt eine Zahlung aus, sendet VITAMIN 2 dem Kunden eine Zahlungserinnerung mit Zahlungsfrist von 10 Tagen und ist berechtigt, ihre Leistungen ohne weitere Mitteilung einzustellen und übernimmt keinerlei Haftung für allfällige Schäden, die dem Kunden hieraus entstehen. Alle angegebenen Preise verstehen sich in CHF zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, wenn nicht anders ausgewiesen.

VITAMIN 2 AG
Bogenstrasse 7a
9000 St. Gallen
info@vitamin2.ch
T +41 71 227 30 70

Fortsetzung allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

D. Weitere Kundenpflichten
Der Kunde verpflichtet sich, nötige Mitwirkungshandlungen, wie z.B. zur Verfügung stellen von Bildern oder Texten oder Bestätigung von Formulierungs- oder Gestaltungsvorschlägen, umgehend vorzunehmen. Kommt der Kunde seinen Pflichten gemäss dieser Ziffer nicht nach, so kann VITAMIN 2 ihre Leistung bis zur Vornahme der Handlung aussetzen und der Kunde trägt die Zusatzkosten, die aus der Verzögerung entstehen. Besteht die Handlung in einer Zustimmung, wird diese angenommen, sofern nach schriftlicher Ansetzung einer Frist (E-Mail genügt) von 5 Tagen kein Widerspruch bei VITAMIN 2 eingegangen ist.

LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

A. Laufzeit
Die Laufzeit der Vereinbarung beginnt mit ihrem Inkrafttreten und dauert bis zum Abschluss der in der Offerte aufgeführten Leistungen oder – bei wiederkehrenden Leistungen – bis zum Ende der genannten Leistungsperiode. Sofern bei wiederkehrenden Leistungen die Vereinbarung nicht wie in Ziffer 3B vorgesehen gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit in Bezug auf diese Leistung um eine weitere Leistungsperiode gleicher Länge.

B. Kündigung
Ein Auftrag zur Erstellung eines bestimmten Produkts kann nach Beauftragung nicht mehr gekündigt werden. Bei wiederkehrenden Leistungen können beide Parteien die Vereinbarung jederzeit auf Ende eines Monats kündigen (per Mail oder Brief). Der Kunde hat alle bis zum Kündigungstermin aufgelaufenen Vergütungen und Drittkosten zu bezahlen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ

A. Vertrauliche Informationen
Jede Partei behandelt alle nicht-öffentlichen Informationen, die von der anderen Partei zur Verfügung gestellt werden und die zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich identifiziert werden oder vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind («Vertrauliche Informationen»), vertraulich und (I) schützt die vertraulichen Informationen der anderen Partei vor unbefugter Offenlegung mit mindestens der gleichen Sorgfalt, mit der sie ihre eigenen Vertraulichen Informationen schützt, aber mit nicht weniger als der gebotenen Sorgfalt, (II) darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei offenlegen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben; vorausgesetzt jedoch immer, dass VITAMIN 2 Vertrauliche Informationen des Kunden bei Bedarf offenlegen kann, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist, und (III) verwendet die Vertraulichen Informationen der anderen Partei ausschliesslich im Zusammenhang mit den im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Leistungen.

B. Datenschutz und UWG
Jede Partei verpflichtet sich, die anwendbaren Datenschutzgesetze einzuhalten und angemessene technische und organisatorische Massnahmen zu ergreifen um sicherzustellen, dass allenfalls ausgetauschte Personendaten angemessen geschützt sind. Soweit VITAMIN 2 im Auftrag des Kunden Personendaten bearbeitet, wird sie diese nur so bearbeiten, wie der Kunde selbst es tun dürfte. Der Kunde wird VITAMIN 2 nur zu solchen Bearbeitungen anweisen, die mit den anwendbaren Gesetzen, insbesondere dem Datenschutzgesetz und dem Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb, in Einklang stehen und für die er alle nötigen Handlungen, wie z.B. Einholen der Zustimmung von Endkunden, vorgenommen hat. Verletzt er seine Pflichten nach dieser Ziffer so hält er VITAMIN 2 vollumfänglich schadlos für allen Schaden (inkl. Kosten für Rechtsvertretung), der ihr hierdurch entsteht.

C. Pflichten bei Beendigung
Die Pflichten der Parteien nach Ziffer 4 bleiben über das Ende der Vereinbarung hinaus für 5 Jahre bestehen. VITAMIN 2 verpflichtet sich nach Erhalt des ausgestellten Rechnungsbetrages eine Datensicherung des ausgeführten Projektes über 5 Jahre zu gewährleisten.

VITAMIN 2 AG
Bogenstrasse 7a
9000 St. Gallen
info@vitamin2.ch
T +41 71 227 30 70

Fortsetzung allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

IMMATERIALGÜTERRECHT

A. VITAMIN 2 Immaterialgüterrechte
VITAMIN 2 behält in vollem Umfang sämtliche ihr zustehenden Immaterialgüterrechte, insbesondere alle Urheberrechte sowie die Rechte an den Produkten, ihrem Know-how und dem Kunden allfällig zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie beispielsweise Schulungs- oder Werbe- unterlagen.

B. Kunden Immaterialgüterrechte
Soweit VITAMIN 2 im Rahmen ihrer Leistungserbringung spezifisch für einen Kunden einen Inhalt entwickelt hat, überträgt sie diesem die zugehörigen Immaterialgüterrechte unter der Bedingung der vollständigen Bezahlung aller gestellten Rechnungen.

C. Immaterialgüterrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet und sichert zu, dass er VITAMIN 2 nur solche Inhalte zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung stellt, deren Immaterialgüterrechte entweder ausschliesslich in seinem Eigentum sind oder zu deren Weitergabe zur Verarbeitung gemäss dieser Vereinbarung er berechtigt ist. Bei Verletzung dieser Pflicht hält er VITAMIN 2 vollumfänglich schadlos für allen Schaden (inkl. Kosten für Rechtsvertretung), der ihr hierdurch entsteht.

HAFTUNG

VITAMIN 2 haftet für den direkten Schaden, der aus vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Verletzung ihrer Pflichten aus dieser Vereinbarung entsteht. In allen anderen Fällen ist ihre Haftung ausgeschlossen, ins- besondere bei Folgeschäden oder indirekten Schäden, wie z.B. entgangenem Gewinn oder vergeblichen Aufwendungen. VITAMIN 2 haftet insbesondere nicht für Schäden, die entstehen, weil der Kunde Empfehlungen von VITAMIN 2 nicht beachtet und Schäden, die durch Dritte, insbesondere unterstützende Drittanbieter, verursacht wurden.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

A. Vollständige Vereinbarung, Schriftlichkeit
Diese Vereinbarung ersetzt alle vorherigen, gleichzeitigen Absprachen der Parteien über diesen Gegenstand. Sie kann abgesehen von Ziffer 7B nur schriftlich und ordnungsgemäss beidseitig unterzeichnet angepasst, geändert oder ergänzt werden.

B. Änderung der AGB
VITAMIN 2 behält sich das Recht vor, ihre AGB jederzeit anzupassen. Die neue Version wird dem Kunden zugestellt (Mail oder Brief) und ist für den Kunden innert 30 Tagen verbindlich, soweit er dies nicht schriftlich innert dieser Frist ablehnt, wobei für ihn dann die bisherige Version in Kraft bleibt. C. Salvatorische Klausel. Wird eine Bestimmung der Vereinbarung für ungültig, nicht durchsetzbar oder nichtig erklärt, lässt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung unberührt. Die Parteien vereinbaren, dass die jeweilige Bestimmung durch eine gültige, rechtswirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt wird, die dem von den Parteien beabsichtigten und wirtschaftlich angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

D. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Diese Vereinbarung unterliegt materiellem Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist St.Gallen (Schweiz).

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