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Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen:

VITAMIN 2 AG
Bogenstrasse 7a
9000 St. Gallen
info@vitamin2.ch
T +41 71 227 30 70

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Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB»)


VEREINBARUNG UND DIENSTLEISTUNGEN.

A. Vereinbarung.
Die VITAMIN2 AG («VITAMIN2») verpflichtet sich, die Dienstleistungen («Dienstleistungen») gemäss Offerte (gilt auch für Offerten mit anderer Bezeichnung, wie z.B. «Kostenvoranschlag») für den in der Offerte genannten Kunden zu erbringen. Dieses Dokument beschreibt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») für die Dienstleistungen und bildet zusammen mit der Offerte die Vereinbarung («Vereinbarung»). Die AGB gelten auch für alle früher oder später vereinbarten Dienstleistungen, die VITAMIN2 für den Kunden erbringt, sofern nicht eine andere Version der AGB für jene Dienstleistungen vereinbart wurde oder wird. Im Falle von Widersprüchen zwischen der Offerte und AGB haben die Bestimmungen der Offerte Vorrang. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch nicht, wenn VITAMIN2 auf diese hingewiesen wurde. Die Vereinbarung tritt mit stillschweigender oder ausdrücklicher Genehmigung der Offerte durch den Kunden in Kraft. Ist die Offerte nach fünfzehn Tagen noch nicht genehmigt, ist VITAMIN2 nicht mehr an diese gebunden.

B. Mehrere Dienstleister.
Der Kunde ist grundsätzlich frei, neben VITAMIN2 auch andere Dienstleister mit Erbringung derselben oder ähnlicher Leistungen zu beauftragen. Wo eine parallele Tätigkeit mehrerer Dienstleister sich negativ auf das Ergebnis auswirken kann (bspw. bei komplexen Webseitenprojekten) nimmt er die allfälligen daraus entstehenden negativen Folgen, wie bspw. Zusatzkosten und verminderte Wirkung der Leistungen, in Kauf.

C. Subunternehmer.
VITAMIN2 kann für ihre Leistungserbringung unter Wahrung der Vertraulichkeit Sub- unternehmer beiziehen. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Obwohl VITAMIN2 im Rahmen seiner Dienstleistungen allenfalls mit Drittanbietern, wie bspw. Fotografen, Textern, etc. oder auch digitalen Anbietern wie bspw. Facebook, Google, etc. zusammenarbeitet («Unterstützende Drittanbieter»), handelt es sich dabei nicht um Subunternehmer von VITAMIN2. VITAMIN2 unterstützt in diesem Bereich lediglich ihre Kunden in der Bedienung der von unterstützten Drittanbietern angebotenen Werkzeuge.

D. Gewährleistung.
VITAMIN2 erbringt ihre Dienstleistungen gewissenhaft und nach Branchenusanz. Alle weitergehenden Gewährleistungen werden ausdrücklich wegbedungen. Insbesondere kann VITAMIN2 keine Gewähr dafür leisten, dass getroffene Massnahmen bei Unterstützenden Drittanbietern die gewünschten Wirkungen nach sich ziehen.

PFLICHTEN DES KUNDEN.

A. Vergütung.
Der Kunde verpflichtet sich, VITAMIN2 für ihre Dienstleistungen die in der Offerte vereinbarte Vergütung zu bezahlen («Rechnung» oder «Vergütung»). Wenn weitere Leistungen als ursprünglich offe- riert abgerufen werden, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt (sofern im Einzelfall nicht eine höhere Entschädigung vereinbart ist). Bei mehr als 10% Abweichung gegenüber der Offerte nimmt VITAMIN2 vor der Rechnungsstellung Rücksprache mit dem Kunden.

B. Drittkosten.
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Kosten, welche für Leistungen Dritter anfallen («Dritt- kosten»), jeweils umgehend zu bezahlen. VITAMIN2 entbindet sich hiermit für jeglichen Schaden, der ihr durch Nichtbezahlung von Drittkosten entstehen könnte. VITAMIN2 behält sich vor, Rechnungen für Drittkosten direkt dem Kunden zur Begleichung weiterzuleiten.

C. Rechnungsstellung, Zahlung, Steuern.
Bei Neukunden löst VITAMIN2 eine erste Akontorechnung von 1/3 des Gesamtbetrages zum Start des Projektes aus. Drittkosten werden sobald diese von VITAMIN2 kontrolliert wurden, sofort dem Kunden zur direkten Begleichung weitergeleitet. Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Bleibt eine Zahlung aus, sendet VITAMIN2 dem Kunden eine Zahlungserinnerung mit Zahlungsfrist von 10 Tagen und ist berechtigt, ihre Leistungen ohne weitere Mitteilung einzustellen und übernimmt keinerlei Haftung für allfällige Schäden, die dem Kunden hieraus entstehen. Alle angegebenen Preise verstehen sich in CHF zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, wenn nicht anders ausgewiesen.

VITAMIN 2 AG
Bogenstrasse 7a
9000 St. Gallen
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Fortsetzung allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

D. Weitere Kundenpflichten.
Der Kunde verpflichtet sich, nötige Mitwirkungshandlungen, wie z.B. zur Verfü- gung stellen von Bildern oder Texten oder Bestätigung von Formulierungs- oder Gestaltungsvorschlägen, umgehend vorzunehmen. Kommt der Kunde seinen Pflichten gemäss dieser Ziffer nicht nach, so kann VITAMIN2 ihre Leistung bis zur Vornahme der Handlung aussetzen und der Kunde trägt die Zusatzkosten, die aus der Verzögerung entstehen. Besteht die Handlung in einer Zustimmung, wird diese angenommen, sofern nach schriftlicher Ansetzung einer Frist (E-Mail genügt) von 5 Tagen kein Widerspruch bei VITAMIN2 eingegangen ist.

LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

A. Laufzeit.
Die Laufzeit der Vereinbarung beginnt mit ihrem Inkrafttreten und dauert bis zum Abschluss der in der Offerte aufgeführten Leistungen oder – bei wiederkehrenden Leistungen – bis zum Ende der genannten Leistungsperiode. Sofern bei wiederkehrenden Leistungen die Vereinbarung nicht wie in Ziffer 3B vorgesehen gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit in Bezug auf diese Leistung um eine weitere Leistungsperiode gleicher Länge.

B. Kündigung.
Ein Auftrag zur Erstellung eines bestimmten Produkts kann nach Beauftragung nicht mehr gekündigt werden. Bei wiederkehrenden Leistungen können beide Parteien die Vereinbarung jederzeit auf Ende eines Monats kündigen (per Mail oder Brief). Der Kunde hat alle bis zum Kündigungstermin aufge- laufenen Vergütungen und Drittkosten zu bezahlen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ

A. Vertrauliche Informationen.
Jede Partei behandelt alle nicht-öffentlichen Informationen, die von der anderen Partei zur Verfügung gestellt werden und die zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich iden- tifiziert werden oder vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind («Vertrauliche Informationen»), vertraulich und (I) schützt die vertraulichen Informationen der anderen Partei vor unbefugter Offenlegung mit mindestens der gleichen Sorgfalt, mit der sie ihre eigenen Vertraulichen Informationen schützt, aber mit nicht weniger als der gebotenen Sorgfalt, (II) darf die vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei offenlegen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben; vorausgesetzt jedoch immer, dass VITAMIN2 Vertrauliche Informationen des Kunden bei Bedarf offenlegen kann, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist, und (III) verwendet die Vertraulichen Informationen der anderen Partei ausschliesslich im Zusammenhang mit den im Rahmen die- ses Vertrags erbrachten Leistungen.

B. Datenschutz und UWG.
Jede Partei verpflichtet sich, die anwendbaren Datenschutzgesetze einzuhal- ten und angemessene technische und organisatorische Massnahmen zu ergreifen um sicherzustellen, dass allenfalls ausgetauschte Personendaten angemessen geschützt sind. Soweit VITAMIN2 im Auftrag des Kunden Personendaten bearbeitet, wird sie diese nur so bearbeiten, wie der Kunde selbst es tun dürfte. Der Kunde wird VITAMIN2 nur zu solchen Bearbeitungen anweisen, die mit den anwendbaren Gesetzen, insbesondere dem Datenschutzgesetz und dem Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb, in Einklang stehen und für die er alle nötigen Handlungen, wie z.B. Einholen der Zustimmung von Endkunden, vorgenommen hat. Verletzt er seine Pflichten nach dieser Ziffer so hält er VITAMIN2 vollumfänglich schadlos für allen Schaden (inkl. Kosten für Rechtsvertretung), der ihr hierdurch entsteht.

C. Pflichten bei Beendigung.
Die Pflichten der Parteien nach Ziffer 4 bleiben über das Ende der Ver- einbarung hinaus für 5 Jahre bestehen. VITAMIN2 verpflichtet sich nach Erhalt des ausgestellten Rechnungs- betrages eine Datensicherung des ausgeführten Projektes über 5 Jahre zu gewährleisten.

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Fortsetzung allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

IMMATERIALGÜTERRECHT

A. VITAMIN2 Immaterialgüterrechte.
VITAMIN2 behält in vollem Umfang sämtliche ihr zustehenden Immate- rialgüterrechte, insbesondere alle Urheberrechte sowie die Rechte an den Produkten, ihrem Know-how und dem Kunden allfällig zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie beispielsweise Schulungs- oder Werbe- unterlagen.

B. Kunden Immaterialgüterrechte.
Soweit VITAMIN2 im Rahmen ihrer Leistungserbringung spezifisch für einen Kunden einen Inhalt entwickelt hat, überträgt sie diesem die zugehörigen Immaterialgüterrechte unter der Bedingung der vollständigen Bezahlung aller gestellten Rechnungen.

C. Immaterialgüterrechte Dritter.
Der Kunde gewährleistet und sichert zu, dass er VITAMIN2 nur solche Inhalte zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung stellt, deren Immaterialgüterrechte entweder ausschliess- lich in seinem Eigentum sind oder zu deren Weitergabe zur Verarbeitung gemäss dieser Vereinbarung er berechtigt ist. Bei Verletzung dieser Pflicht hält er VITAMIN2 vollumfänglich schadlos für allen Schaden (inkl. Kosten für Rechtsvertretung), der ihr hierdurch entsteht.

HAFTUNG

VITAMIN2 haftet für den direkten Schaden, der aus vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Verletzung ihrer Pflichten aus dieser Vereinbarung entsteht. In allen anderen Fällen ist ihre Haftung ausgeschlossen, ins- besondere bei Folgeschäden oder indirekten Schäden, wie z.B. entgangenem Gewinn oder vergebli- chen Aufwendungen. VITAMIN2 haftet insbesondere nicht für Schäden, die entstehen, weil der Kunde Empfehlungen von VITAMIN2 nicht beachtet und Schäden, die durch Dritte, insbesondere unterstützende Drittanbieter, verursacht wurden.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN
A. Vollständige Vereinbarung, Schriftlichkeit.
Diese Vereinabrung ersetzt alle vorherigen, gleichzeitigigen Absprachen der Parteien über diesen Gegenstand. Sie kann abgesehen von Ziffer 7B nur schriftlich und ordnungsgemäss beidseitig unterzeichnet angepasst, geändert oder ergänzt werden.

B. Änderung der AGB.
VITAMIN2 behält sich das Recht vor, ihre AGB jederzeit anzupassen. Die neue Version wird dem Kunden zugestellt (Mail oder Brief) und ist für den Kunden innert 30 Tagen verbindlich, soweit er dies nicht schriftlich innert dieser Frist ablehnt, wobei für ihn dann die bisherige Version in Kraft bleibt. C. Salvatorische Klausel. Wird eine Bestimmung der Vereinbarung für ungültig, nicht durchsetzbar oder nichtig erklärt, lässt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung unberührt. Die Parteien vereinbaren, dass die jeweilige Bestimmung durch eine gültige, rechtswirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt wird, die dem von den Parteien beabsichtigten und wirtschaftlich angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

D. Anwendbares Recht, Gerichtsstand.
Diese Vereinbarung unterliegt materiellem Schweizer Recht. Aus- schliesslicher Gerichtsstand ist St.Gallen (Schweiz).